{"id":871,"date":"2022-05-30T07:47:33","date_gmt":"2022-05-30T07:47:33","guid":{"rendered":"https:\/\/relaunch.eis-group.de\/?page_id=871"},"modified":"2025-09-03T07:39:48","modified_gmt":"2025-09-03T07:39:48","slug":"einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eis-group.de\/en\/einkaufsbedingungen","title":{"rendered":"Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"871\" class=\"elementor elementor-871\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-218002f elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"218002f\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-d35df24\" data-id=\"d35df24\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9a840ad elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"9a840ad\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cc100d5 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cc100d5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>1.1 Die folgenden Bedingungen finden Anwendung auf alle Leistungen an die DEMGY EIS GmbH (im Weiteren \u201eEIS\u201c oder \u201eAuftraggeber\u201c) unabh\u00e4ngig von der Rechtsnatur der Leistung des zugrunde liegenden Vertrages. Es gelten ausschlie\u00dflich die vorliegenden Einkaufsbedingungen der EIS.<\/p><p>1.2 Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir deren Geltung vorher ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, welche der Vertragspartner der EIS, folgend auch \u201eAuftragnehmer\u201c verwendet, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn EIS diesen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. Sollte EIS die Lieferung oder Leistung ohne ausdr\u00fccklichen Widerspruch entgegennehmen, so kann hieraus nicht abgeleitet werden, EIS h\u00e4tte die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers angenommen.<\/p><p>1.3 Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte zwischen EIS und dem Auftragnehmer, auch wenn im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich auf diese Einkaufsbedingungen Bezug genommen wird.<\/p><p><strong>2. Angebot\/Bestellung\/Bestellunterlagen<\/strong><\/p><p>2.1 Die Erstellung des Angebots f\u00fcr den Auftraggeber erfolgt kostenfrei. Der Auftragnehmer hat EIS im Angebot auf Abweichungen hinzuweisen.<\/p><p>2.2 Nimmt der Auftragnehmer den Auftrag nicht innerhalb von 3 Tagen ab Zugang der Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung an, so ist EIS zum Widerruf der Bestellung berechtigt, ohne dass dem Auftragnehmer daraus Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen.<\/p><p>2.3 Bestellungen bed\u00fcrfen der Text\/Schriftform, ansonsten sind Bestellungen unwirksam. Telefonische Bestellungen d\u00fcrfen nur von berechtigten Personen (Mitarbeiter des Einkaufs) durchgef\u00fchrt werden, diese werden durch EIS benannt. Bei \u00c4nderungen der berechtigten Personen erh\u00e4lt der Auftragnehmer eine entsprechende schriftliche Mitteilung. Es gilt die jeweils datumsm\u00e4\u00dfig letzte schriftliche Mitteilung als aktuelle Version.<\/p><p>2.4 Liefervertr\u00e4ge kommen zustande, indem der Auftragnehmer die Bestellung des Auftraggebers schriftlich best\u00e4tigt oder den \u00fcbersandten Vertrag (bzw. Bestellung) unterschreibt und zur\u00fccksendet. Erfolgt keine Best\u00e4tigung innerhalb von 2 Werktagen, gilt der Auftrag als stillschweigend angenommen. Liefervertr\u00e4ge und Lieferabrufe sowie ihre \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p><p>2.5 Wird unsere Bestellung bzw. Auftrag nicht best\u00e4tigt, aber ausgef\u00fchrt, kommt ebenfalls ein Vertrag zustande, es gelten unsere Einkaufsbedingungen als stillschweigend anerkannt. Wird unser Auftrag ausgef\u00fchrt, auch unter Hinweis auf Ablehnung unserer Einkaufsbedingungen, so gilt die Ausf\u00fchrung des Auftrages als Anerkenntnis unserer Einkaufsbedingungen.<\/p><p>2.6 Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Auftragnehmer an, dass er sich durch die Einsicht in die vorhandenen Unterlagen, \u00fcber Art der Ausf\u00fchrung und Umfang der Leistung ausreichend unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrt\u00fcmern, Schreibfehlern und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen etc. besteht f\u00fcr uns keine Verbindlichkeit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich auf derartige Fehler hinzuweisen, so dass unsere Bestellung entsprechend korrigiert werden kann. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df im Falle des Fehlens von Unterlagen.<\/p><p>2.7 An s\u00e4mtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns s\u00e4mtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung keinem Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden und nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert an uns zur\u00fcckzugeben bzw. zu vernichten. Dritten gegen\u00fcber besteht absolute Geheimhaltungspflicht.<\/p><p><strong>3. Preise\/Verg\u00fctung<\/strong><\/p><p>3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schlie\u00dfen jegliche Nachforderungen, insbesondere wegen etwaiger Lohn- und Materialpreissteigerungen oder \u00c4nderungen in den Arbeitsbestimmungen oder sonstige Abgaben irgendwelcher Art aus. S\u00e4mtliche Nebenkosten wie Z\u00f6lle, Versicherungspr\u00e4mien, Verpackungskosten und \u00e4hnliches gehen, sofern vertraglich nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, zu Lasten des Auftragnehmers.<\/p><p>3.2 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p><p>3.3 Abweichungen in Quantit\u00e4t und Qualit\u00e4t gegen\u00fcber dem Text und Inhalt unserer Bestellung, sowie sp\u00e4tere Vertrags\u00e4nderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt haben.<\/p><p>3.4 Rechnungen k\u00f6nnen nur bearbeitet werden, wenn diese \u2013 entsprechend unseren Vorgaben in unserer Bestellung \u2013 die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; f\u00fcr alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist allein der Auftragnehmer verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer ist sich im Klaren, dass Rechnungen, welche nicht den Vorgaben der EIS entsprechen, unbearbeitet zur\u00fcckgeschickt werden.<\/p><p>3.5 Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Werktagen unter Abzug von 2 % Skonto oder sofern schriftlich nicht anders vereinbart innerhalb von 30 Kalendertagen netto durch Zahlungsmittel unserer Wahl. Zahlungsfristen werden mit Lieferung oder Abnahme der Leistung in Gang gesetzt.<\/p><p>3.6 Ist ein Zahlungsplan vereinbart, erfolgen Zahlungen nach Eingang einer entsprechenden Teilrechnung gem\u00e4\u00df den im Zahlungsplan vereinbarten Terminen und Teilbetr\u00e4gen. Vor Abnahme der Gesamtleistung durch den Auftraggeber oder den Endkunden erfolgen s\u00e4mtliche Zahlungen als a-conto Zahlungen ohne Anerkennung der bisherigen Leistung als Erf\u00fcllungsleistung. Die Rechnungsstellung \u00fcber die Schlussrate erfolgt in jedem Falle erst nach Abnahme der Leistung.<\/p><p>3.7 Zahlt EIS vor Gefahren\u00fcbergang, gilt die \u00dcbereignung des Liefergegenstandes als vereinbart.<\/p><p>3.8 Die Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung gesondert auszuweisen.<\/p><p>3.9 Der Auftragnehmer ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Tritt der Auftragnehmer seine Forderungen gegen EIS entgegen Satz 1 ohne deren Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl unwirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer oder den Dritten leisten.<\/p><p>3.10 Zahlungen des Auftraggebers gelten als geleistet, sobald sie durch den Auftraggeber zur Zahlung angewiesen sind.<\/p><p>3.11 EIS stehen Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu.<\/p><p>3.12 Bei nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Leistung, insbesondere mangelhafter Lieferung ist EIS berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung zur\u00fcckzuhalten, ohne dass dadurch der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen oder Verzugszinsen berechtigt w\u00e4re und ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder \u00e4hnlichen Zahlungsverg\u00fcnstigungen.<\/p><p><strong>4. Leistungsinhalt, Ausf\u00fchrung, \u00c4nderungen<\/strong><\/p><p>4.1 Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbestellung. Unterlagen, Berichte, Ideen, Entw\u00fcrfe, Modelle, Muster und alle anderen bei der Leistungserbringung anfallenden Ergebnisse sind Teil der Auftragsleistung.<\/p><p>4.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit \u00e4u\u00dferster Sorgfalt unter Beachtung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik, der Sicherheitsvorschriften der Beh\u00f6rden und Fachverb\u00e4nde (der Bundesrepublik Deutschland), insbesondere unter Beachtung von DIN- oder ISO-Zertifizierungsbestimmungen, insoweit diese seinen Leistungsanteil betreffen, sowie seiner eigenen vorhandenen oder w\u00e4hrend der Auftragsarbeit erzielten Erkenntnisse und Erfahrungen. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der vereinbarten technischen Spezifikationen und sonstigen Vorgaben.<\/p><p>4.3 Der Auftragnehmer wird Zeichnungen, Daten und sonstige Dokumentationsunterlagen in \u00dcbereinstimmung mit den Erfordernissen, Vorschriften und Richtlinien des Auftraggebers sowie dessen Kunden ohne Geltendmachung von zus\u00e4tzlichen Kosten erstellen. Der Auftragnehmer ist im Falle von Unklarheiten verpflichtet, vor Arbeitsbeginn alle zur Auftragserf\u00fcllung notwendigen Informationen beim Auftraggeber einzuholen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die zu verwendenden EDV-Systeme, Programme und Lastenhefte des Endkunden von EIS. Durch den Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen wie Zeichnungen, Arbeitsanweisungen etc. sind f\u00fcr Dritte unzug\u00e4nglich aufzubewahren und auf Anforderung auszuh\u00e4ndigen bzw. zu vernichten. Aufzeichnungen sind im Rahmen der gesetzlichen Pflichten aufzubewahren und dem Auftraggeber jederzeit verf\u00fcgbar zu machen.<\/p><p>4.4 Handelt es sich bei der Leistungserbringung um Testergebnisse bzw. eine Beauftragung zur Testdurchf\u00fchrung, so ist eine \u00dcbersicht der genutzten Testausr\u00fcstung inkl. der dazugeh\u00f6rigen Kalibrierungsdaten unaufgefordert dem Auftraggeber (sp\u00e4testens bis zur Leistungserbringung) zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p><p>4.5 Der Auftragnehmer wird auf Anforderung von EIS alle erforderlichen Angaben \u00fcber die Zusammensetzung des Liefergegenstandes machen, soweit dies f\u00fcr die Erf\u00fcllung beh\u00f6rdlicher Auflagen sowie der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Bestimmung im In- und Ausland erforderlich ist. Speziell ist zur Lieferung aus Drittl\u00e4ndern in die Europ\u00e4ische Union, das ab 2023 neue Import Control System 2 der EU (ICS2), und die damit verbundenen Anforderungen an den Lieferanten\/Auftragnehmer sicherzustellen (<a href=\"https:\/\/taxation-customs.ec.europa.eu\/customs-4\/customs-security\/import-control-system-2-ics2-0_en\">https:\/\/taxation-customs.ec.europa.eu\/customs-4\/customs-security\/import-control-system-2-ics2-0_en<\/a>). Der Auftraggeber unterst\u00fctzt hierzu mit den erforderlichen Informationen.<\/p><p>4.6 EIS ist berechtigt, solange der Auftragnehmer seine Verpflichtungen noch nicht voll erf\u00fcllt hat, im Rahmen der Zumutbarkeit, Bestell\u00e4nderungen hinsichtlich Konstruktion, Ausf\u00fchrung, Menge und Lieferzeit zu verlangen.<\/p><p>4.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bedenken hinsichtlich der Art und Weise der Ausf\u00fchrung der Lieferung\/Leistung unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen und \u00c4nderungen (ggfs. auch am Produkt von EIS selbst) vorzuschlagen, die er f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, um die vereinbarte Spezifikation oder die gesetzlichen Anforderungen zu erf\u00fcllen.<\/p><p>4.8 Vor Auslieferung der ersten Serienprodukte hat der Auftragnehmer auf seine Kosten eine Erstmusterpr\u00fcfung (First Article Inspection, FAI) gem\u00e4\u00df AS9102 (verf\u00fcgbar unter www.sae.org) durchzuf\u00fchren um die Qualifikation f\u00fcr die Herstellung von Serienteilen nachzuweisen.<\/p><p>4.9 Die Auslieferung nichtkonformer Waren und G\u00fcter ist grunds\u00e4tzlich nicht zul\u00e4ssig. Im Falle nichtkonformer Ausf\u00fchrung steht es dem Auftragnehmer frei, den Auftraggeber zu kontaktieren um m\u00f6gliche Verwendbarkeit trotz Konformit\u00e4tsproblematik abzustimmen. Erh\u00e4lt der Auftraggeber nichtkonforme Waren oder G\u00fcter, kann er diese zur\u00fcckweisen und hat ein Anrecht auf Ausbesserung\/Austausch innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Zahlungen seitens des Auftraggebers werden bis zur vollst\u00e4ndigen Vertragserf\u00fcllung eingestellt.<\/p><p>4.10 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass Materialien mit begrenzter Haltbarkeit mit einer restlichen Mindesthaltbarkeit von 80 % der tats\u00e4chlichen Haltbarkeit geliefert werden, sofern in den Materialspezifikationen oder der Bestelldokumentation nichts anderes angegeben ist. F\u00fcr Materialien die als Gefahrstoff eingestuft sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer \u00c4nderungen am Produkt unverz\u00fcglich schriftlich mit einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) gem\u00e4\u00df EU-Richtlinie 1907\/2006 in der jeweils g\u00fcltigen Fassung und einem technischen Datenblatt (TDS) an den Auftraggeber zu \u00fcbermitteln. Bei Missachtung oder Nichteinhaltung dieser Anforderung beh\u00e4lt sich der Auftraggeber das Recht des kostenlosen R\u00fcckversands vor.<\/p><p>4.11 Der Auftragnehmer verpflichtet sich dar\u00fcber hinaus auch nach Auslieferung bekannt gewordene M\u00e4ngel an Waren und G\u00fctern unverz\u00fcglich an den Auftraggeber zu melden. Dies muss sp\u00e4testens innerhalb 3 Werktagen geschehen.<\/p><p>4.12 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sich alle Mitarbeiter \u00fcber folgende Aspekte bewusst sind: Beitrag zur Produkt- und Dienstleistungskonformit\u00e4t, Beitrag zur Produktsicherheit, Wichtigkeit von ethischem Verhalten (der Auftragnehmer muss die Einhaltung des Code of Conduct [einzusehen unter <a href=\"https:\/\/eis-group.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Code-of-conduct.pdf\">https:\/\/eis-group.de\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/Code-of-conduct.pdf<\/a>] der EIS sicherstellen), Verhindern von (FOD) Fremdk\u00f6rpern, Verschmutzung, Teile die nicht ins Produkt geh\u00f6ren.<\/p><p>4.13 Der Auftragnehmer zeigt EIS jede signifikante \u00c4nderung an seinem Managementsystem vor der Umsetzung an, insbesondere soweit diese \u00c4nderung Einfluss auf die qualit\u00e4tsgesicherte Herstellung und Lieferung oder die Qualit\u00e4t der Produkte selbst haben kann. Mindestens folgende Punkte sind als signifikante \u00c4nderungen anzusehen:<\/p><ol><li>Organisatorische \u00c4nderungen<br \/>&#8211; \u00c4nderungen der Organisation mit Auswirkung auf die Eigentumsverh\u00e4ltnisse<br \/>&#8211; \u00c4nderungen der Zertifizierungsstelle, \u00c4nderung des Zertifikatsstatus, sowie Sanktionen durch Beh\u00f6rden etc.<br \/>&#8211; Standortwechsel<\/li><li>Produkt\u00e4nderungs- und Abk\u00fcndigungsmitteilungen<br \/>&#8211; Produktbezogene Aspekte: <br \/>\u00a0 Spezifikation, Sicherheit, Funktion, Konformit\u00e4t, Leistungsf\u00e4higkeit\/Wirksamkeit, generelle Verf\u00fcgbarkeit, Produktdokumentation<\/li><\/ol><p>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0&#8211; Herstellungsbezogene Aspekte:<\/p><p>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0Methoden und Verfahren zur Qualit\u00e4tssicherung, Herstellungsumgebung, Wechsel im Bereich der Untervergabe<\/p><p><strong>5. Leistungsfristen, Verzug und Ausschluss der Leistungspflicht<\/strong><\/p><p>5.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Fertigungs- und Lieferkapazit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die \u00dcbergabe der vertragsgem\u00e4\u00dfen Gesamtleistung (d. h. der vollst\u00e4ndige Vertragsgegenstand inkl. Dokumentation) an EIS bzw. der Eingang des Liefergegenstandes bei dem von EIS bestimmten Empf\u00e4nger. Die zugrunde liegenden Incoterms (2010) f\u00fcr alle Liefergegenst\u00e4nde ist \u201eDAP\u201c.<\/p><p>5.2 Der Auftragnehmer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass er in keinem Fall ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht hinsichtlich aller offenen Restleistungen eines oder mehrerer Auftrags\/Auftr\u00e4ge aus\u00fcben darf, ohne im Vorfeld eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erwirkt zu haben. F\u00fcr etwaige Sch\u00e4den aus einer Nichteinhaltung haftet der Auftragnehmer zu 100 %.<\/p><p>5.3 H\u00e4lt der Auftragnehmer den Liefertermin nicht ein, so ist der Auftraggeber ohne weitere Nachfristsetzung nach eigener Wahl berechtigt, Nachlieferung, Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung zu verlangen oder vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr den Fall des Lieferverzugs wird eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5 % des Auftragswertes pro begonnener Verzugswoche, begrenzt auf maximal 5 % der vereinbarten Verg\u00fctung, vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt hiervon unber\u00fchrt. Die Verzugsstrafe ist dabei auf einen tats\u00e4chlich eingetretenen und geltend gemachten Verzugsschaden anzurechnen. Das Recht, die Zahlung der Vertragsstrafe zu verlangen, wird nicht durch vorbehaltlose Annahme der versp\u00e4teten Lieferung verwirkt.<\/p><p>5.4 Sobald erkennbar wird, dass die etwa vereinbarten Zwischen- oder Endtermine nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverz\u00fcglich zu informieren. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers werden durch diese Mitteilung nicht ber\u00fchrt. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt ebenso vorbehalten.<\/p><p>5.5 Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen d\u00fcrfen nur mit unserem schriftlichen Einverst\u00e4ndnis vorgenommen werden. Vorzeitige Rechnungen f\u00fcr vorzeitige Lieferungen werden nicht akzeptiert und umgehend zur\u00fcckgeschickt.<\/p><p><strong>6. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p><p>6.1 H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse bewirken wechselseitig das Ruhen der Leistungsverpflichtung der Vertragspartner f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/p><p>6.2 Im Falle, dass aufgrund von h\u00f6herer Gewalt die Leistungspflichten f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen ruhen, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer Ersatz seiner nachweislich entstandenen Aufwendungen verlangen, die ihm im Vertrauen auf den Bestand des Vertragsverh\u00e4ltnisses bis zum Ruhen der vertraglichen Verpflichtungen entstanden sind.<\/p><p><strong>7. Beistellungen, Werkzeuge<\/strong><\/p><p>7.1 Beistellungen bleiben Eigentum des Auftraggebers und sind vom Auftragnehmer unentgeltlich getrennt zu lagern, gesondert als Beistellung zu bezeichnen und sorgf\u00e4ltig zu verwalten. Ihre Verwendung ist nur f\u00fcr den zugrunde liegenden Auftrag zul\u00e4ssig. Bei Wertminderung oder Verlust hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten und f\u00fcr diesen Zweck Versicherungen auf seine Kosten einzudecken. Das gilt auch f\u00fcr die berechnete \u00dcberlassung von auftragsgebundenem Material. \u00dcbersch\u00fcssiges Material ist nach Ausf\u00fchrung der einzelnen Bestellung auf Kosten des Auftragnehmers an EIS zur\u00fcck zu senden.<\/p><p>7.2 Bei Verarbeitung und Umbildung des Materials wird der Auftraggeber bereits mit Entstehung Eigent\u00fcmer der neuen oder umgebildeten Sache. Der Auftragnehmer verwahrt die neue oder umgebildete Sache kostenfrei f\u00fcr den Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers am Leistungsergebnis in jeglicher Form ist hierdurch ausgeschlossen.<\/p><p>7.3 Das Eigentum an Hilfsmodellen, -werkzeugen, Modellen, Formen, etc. (im folgenden \u201eWerkzeuge\u201c), die f\u00fcr die Erbringung der Vertragsleistung ben\u00f6tigt werden, geht mit Entstehung auf den Auftraggeber \u00fcber. Werkzeuge sind somit wie Beistellungen durch den Auftraggeber zu behandeln. Der Auftraggeber hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Auslieferung der Werkzeuge zu verlangen oder die Werkzeuge durch den Lieferanten, f\u00fcr den Auftraggeber kostenfrei, verschrotten zu lassen. Die Verschrottung von Werkzeugen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.<\/p><p>7.4 Der Auftragnehmer wird vertrauliche Unterlagen als Eigentum des Auftraggebers kennzeichnen und getrennt sowie gesondert und gesichert lagern. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer alle vertraulichen Unterlagen und Gegenst\u00e4nde unaufgefordert und unverz\u00fcglich an den Auftraggeber aush\u00e4ndigen bzw. vernichten. Zur\u00fcckbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.<\/p><p><strong>8. Untervergabe<\/strong><\/p><p>Die Untervergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber zul\u00e4ssig. Im Falle, dass der Auftragnehmer hiergegen verst\u00f6\u00dft, ist der Auftraggeber berechtigt, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu k\u00fcndigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, Ersatzanspr\u00fcche in jeglicher Form geltend zu machen.<\/p><p><strong>9. Gefahr\u00fcbergang\/Abnahme<\/strong><\/p><p>9.1 Die Gefahr geht mit der Ablieferung der Ware bei EIS oder bei dem von EIS bestimmten Empf\u00e4nger auf EIS \u00fcber. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein gem\u00e4\u00df den Vorgaben von EIS beizuf\u00fcgen. Der Auftragnehmer tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware bis zu deren \u00dcbergabe an diesem Ort. In jedem Fall tr\u00e4gt der Auftragnehmer die Kosten f\u00fcr Fracht und Verpackung, einschlie\u00dflich der Mehrkosten f\u00fcr Eil- oder beschleunigte Sendungen, die aus Gr\u00fcnden erforderlich werden, die er zu vertreten hat.<\/p><p>9.2 Geh\u00f6rt zum Bestellumfang als Nebenleistung die Installation oder Montage des Liefergegenstandes, ist eine formelle Abnahme erforderlich. Sie kann erst nach erfolgreich beendeter Testphase erfolgen. Im \u00dcbrigen gilt der Liefergegenstand sp\u00e4testens 6 Wochen nach Inbetriebnahme als abgenommen, soweit in dieser Zeit keine die Abnahme hindernden M\u00e4ngel seitens des Auftraggebers geltend gemacht werden.<\/p><p>9.3 Wird die Auftragsleistung des Auftragnehmers allerdings in eine Gesamtleistung von EIS gegen\u00fcber seinem Endkunden integriert, so findet eine Abnahme der Leistung des Auftragnehmers erst mit Abnahme der EIS-Gesamtleistung durch den Endkunden statt, ohne dass es einer ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung bedarf. Zahlungen bedeuten in keinem Fall die Abnahme des Liefergegenstandes oder ein Anerkenntnis von dessen Mangelfreiheit. Sp\u00e4testens mit der Abnahme der Auftragsleistung tritt der Gefahren\u00fcbergang ein.<\/p><p><strong>10. Geheimhaltung<\/strong><\/p><p>10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen, kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln und gegen unbefugte Einsichtnahme, Verlust oder Verwendung zu sichern. Von uns \u00fcberlassene oder auf unsere Kosten gefertigte Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und \u00e4hnliche Gegenst\u00e4nde verbleiben Eigentum des Auftraggebers und d\u00fcrfen unbefugten Dritten ohne schriftliche Genehmigung nicht zug\u00e4nglich gemacht oder \u00fcberlassen werden. Die Vervielf\u00e4ltigung solcher Gegenst\u00e4nde ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zugelassen. Die dem Auftragnehmer \u00fcberlassenen Unterlagen sind nach Fertigstellung der Arbeiten unter Beachtung der Geheimhaltungsvorschrift unaufgefordert an den Auftraggeber zu \u00fcbergeben oder in Absprache mit dem Auftraggeber sicher zu vernichten. Der Auftragnehmer wird keine Kopien, Duplikate etc. zur\u00fcckbehalten oder aufbewahren, es sei denn, er ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einer Archivierung verpflichtet. Vorbehaltlich weiterer Rechte kann der Auftraggeber ihre Herausgabe verlangen, sobald der Auftragnehmer seine Pflichten verletzt.<\/p><p>10.2 Mitarbeiter und Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.<\/p><p>10.3 Sofern im Auftrag nicht andere Regelungen getroffen werden, besteht diese Geheimhaltungsverpflichtung 5 Jahre nach Lieferung und\/oder Leistung fort.<\/p><p>10.4 Der Lieferant darf erst nach erfolgter schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber mit dieser Gesch\u00e4ftsbeziehung werben.<\/p><p><strong>11. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/p><p>11.1 Wird die Verj\u00e4hrungsfrist der Sachmangelanspr\u00fcche nicht gesondert vereinbart, leistet der Auftragnehmer Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass seine Auftragsleistungen w\u00e4hrend eines Zeitraums von 24 Monaten ab Abnahme der Gesamtleistung durch den Auftraggeber oder dessen Endkunden, in jedem Fall aber nicht l\u00e4nger als 36 Monate ab \u00dcbergabe der Gesamtleistung an den Auftraggeber fehlerfrei bleiben. Die Verj\u00e4hrungsdauer der Sachmangelanspr\u00fcche gilt unabh\u00e4ngig von der betrieblichen Einsatzdauer. M\u00e4ngel der gelieferten Ware sind vom Auftraggeber, sobald diese nach den Gegebenheiten eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftslaufes festgestellt werden, anzuzeigen. Sind die M\u00e4ngel offen erkennbar im Gesch\u00e4ftsgang der EIS, so erfolgt die R\u00fcge binnen einer Frist von einer Woche. Sind die M\u00e4ngel nicht offen erkennbar, erfolgt die R\u00fcge binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erkennung der M\u00e4ngel. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand versp\u00e4teter M\u00e4ngelr\u00fcge. Die M\u00e4ngelr\u00fcge unterbricht die Verj\u00e4hrungsdauer der Sachmangelanspr\u00fcche hinsichtlich des mangelhaften Lieferteils bis zur vollst\u00e4ndigen Beseitigung des Mangels. Rechtsm\u00e4ngel verj\u00e4hren nach der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p><p>11.2 Der Auftraggeber kann nach eigener Wahl die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend machen. Im Fall der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die M\u00e4ngel unverz\u00fcglich frei Bestimmungsort auf seine Kosten zu beseitigen oder die Leistung neu zu erbringen. Er hat alle im Zusammenhang mit der Nachbesserung oder dem Ersatz anfallenden Kosten einschlie\u00dflich erforderlicher Fahrt- und Reisekosten zu tragen. Etwaige Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.<\/p><p>11.3 In dringenden F\u00e4llen, z. B. bei Gefahr in Verzug oder in den F\u00e4llen, in denen eigene Leistungsverpflichtungen des Auftraggebers eine sofortige Nachbesserung erfordern oder der Auftragnehmer eine schnelle M\u00e4ngelbeseitigung verweigert, kann der Auftraggeber selbst oder durch Dritte, ohne Fristsetzung, die Nachbesserung auf Kosten des Auftragnehmers durchf\u00fchren. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer nach Eintritt des Verzugs geliefert hat.<\/p><p>11.4 Im \u00dcbrigen gelten erg\u00e4nzend die gesetzlichen Regelungen.<\/p><p><strong>12. Haftung<\/strong><\/p><p>12.1 Wird der Auftraggeber aufgrund verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung nach Dritten gegen\u00fcber nicht abdingbarem Recht in Anspruch genommen, tritt der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften w\u00fcrde. F\u00fcr den Schadensausgleich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer finden die Grunds\u00e4tze des \u00a7 254 BGB entsprechende Anwendung.<\/p><p>12.2 Im \u00dcbrigen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<\/p><p><strong>13. Gewerbliche Schutzrechte<\/strong><\/p><p>13.1 Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Anspr\u00fcche, die sich bei vertragsgem\u00e4\u00dfer Verwendung der Lieferungen und Leistungen aus der Verletzung erteilter und angemeldeter Schutzrechte ergeben. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber und dessen Kunden von allen Anspr\u00fcchen aus der Verletzung solcher Schutzrechte frei. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer nach vom Auftraggeber \u00fcbergebenen Zeichnungen, Modellen, Daten etc. arbeitet und nicht wei\u00df oder im Zusammenhang mit von ihm erbrachten Leistungen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.<\/p><p>13.2 Im Verletzungsfall ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers, vom Inhaber solcher Schutzrechte die erforderliche Genehmigung zur Lieferung, Inbetriebnahme, Benutzung, Weiterver\u00e4u\u00dferung etc. des Liefergegenstandes zu erwirken. Ein dar\u00fcber hinaus gehender Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unber\u00fchrt.<\/p><p><strong>14. R\u00fccktritt<\/strong><\/p><p>Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn die Voraussetzungen des \u00a7 6 vorliegen oder ein Arbeitskampf, Rohstoffmangel oder Naturkatastrophen, Unm\u00f6glichkeit oder Verzug des Auftragnehmers eintreten.<\/p><p><strong>15. Zutrittsrecht<\/strong><\/p><p>Im Rahmen einer Beauftragung gilt der Auftragnehmer als zugelassener Lieferant der Firma E.I.S.-Aircraft GmbH, die verschiedene Zertifizierungen tr\u00e4gt und in der Luftfahrt t\u00e4tig ist. Dies erfordert ein weiterzugebendes Zutrittsrecht f\u00fcr den Auftraggeber, dessen QM, Kunden und Beh\u00f6rden. Dieses Zutrittsrecht setzt der Auftraggeber hiermit voraus.<\/p><p><strong>16. Sonstige Vereinbarungen<\/strong><\/p><p>16.1 Stellt der Auftragnehmer die Zahlungen ein oder wird ein Insolvenzverfahren \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder ein gerichtliches oder au\u00dfergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Soweit kein R\u00fccktritt erfolgt, kann der Auftraggeber einen Betrag von mindestens 10 % der Verg\u00fctung als Sicherheit f\u00fcr die vertraglichen Anspr\u00fcche bis zum Ablauf der vertraglichen Verj\u00e4hrungsdauer der Mangelanspr\u00fcche einbehalten.<\/p><p>16.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder ein Teil der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im \u00dcbrigen g\u00fcltig. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg m\u00f6glichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.<\/p><p>16.3 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Leistungen und Lieferungen aus dem jeweiligen Einzelauftrag ist der Hauptsitz des Auftraggebers, soweit nicht im Einzelvertrag ein anderer Erf\u00fcllungsort benannt wird.<\/p><p>16.4 Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zugelassen, Bonn. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungenunterliegen deutschem Recht.<\/p><p>16.5 Erg\u00e4nzend zu diesen Bedingungen gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des vereinheitlichten UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p><p>E.I.S.-Aircraft GmbH, Euskirchen, 20.01.2020 (aktuelle Fassung)<\/p><hr \/><table><tbody><tr><td width=\"102\">Revision_01<\/td><td width=\"398\">Erg\u00e4nzung in Punkt 2.4 \u2013 Stillschweigende Annahme<\/td><td width=\"102\">28.05.2018<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><hr \/><table><tbody><tr><td width=\"102\">Revision_02<\/td><td width=\"398\">\u00c4nderung der Firmierung<\/td><td width=\"102\">13.06.2018<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><hr \/><table><tbody><tr><td width=\"102\">Revision_03<\/td><td width=\"398\">Allgemeine Aktualisierung<\/td><td width=\"102\">20.01.2020<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><table><tbody><tr><td width=\"102\">Revision_04<\/td><td width=\"398\">Aufnahme des Code of Conduct unter Punkt 4.12 + signifikante \u00c4nderungen unter Punkt 4.13 + ICS 2 unter Punkt 4.5<\/td><td width=\"102\">03.03.2023<\/td><\/tr><\/tbody><\/table>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen 1. 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